Jan Peter Petersen: Kompetenz als Rechtsanwalt

Mein Anspruch an mich selbst ist, für meine Mandanten die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen. Egal was Ihr Problem ist, ich setze mich zu 100 % für Sie ein und kämpfe mit Ihnen zusammen für das optimale Ergebnis. Dabei achte ich darauf, nicht nur die rechtliche, sondern auch die menschliche Seite eines jeden Falles im Auge zu behalten.

 

Ich stehe Ihnen unter anderem in folgenden Rechtsgebieten zur Seite:

 

Verkehrsrecht:

Hatten Sie einen Verkehrsunfall steht die Auseinandersetzung mit der gegnerischen Versicherung an. Es gilt nun zu ermitteln, welche Kosten für die Reparatur, die Anmietung eines Mietwagens, den Nutzungsausfall, das Sachverständigengutachten ersatzfähig sind und ob und in welcher Höhe Sie Schmerzensgeld geltend machen können. Häufig weigern sich die Versicherungen Ihren Schaden in der Höhe zu regulieren zu der sie verpflichtet wären. Ich übernehme die Ermittlung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche für Sie.

 

Familienrecht:

Gehen Ehen auseinander, sind oft zahlreiche Themenkomplexe zu klären. Es gilt über Unterhaltsansprüche und Zugewinnausgleich nachzudenken. Ich begleite und berate Sie von der Trennung bis zum Abschluss des Scheidungsverfahrens und achte darauf, dass Sie nicht übervorteilt werden und die Ihnen zustehenden Ansprüche realisieren können. Gibt es Streit um das Sorgerecht für Ihre Kinder oder um Umgang mit Ihren Kindern unterstütze ich Sie ebenfalls tatkräftig.

 

Mietrecht:

Im Mietrecht vertrete ich sowohl Vermieter als auch Mieter. Betrifft Ihr rechtliches Problem zum Beispiel die Erstellung oder Prüfung eines Mietvertrages, die Kündigung eines Mietverhältnisses oder eine daran anschließende Räumungsklage, zögern Sie nicht mich zu kontaktieren. Sollte es nötig werden, setze ich Ihre Ansprüche vor Gericht konsequent durch.

 

Strafrecht:

Ich berate und vertrete Sie in allen Phasen des Strafverfahrens. Wenn Sie einer Straftat beschuldigt sind, sollten Sie mich möglichst frühzeitig kontaktieren - am besten sobald Sie Kenntnis davon erlangt haben, dass Sie als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren geführt werden. Dies kann Ihre Chancen im Strafverfahren drastisch verbessern! Besonders wenn für Sie existenzbedrohende Eingriffe wie die Verhängung von Untersuchungshaft oder der Entzug Ihres Führerscheins im Raum stehen, ist es dringend geboten mit mir in Kontakt zu treten. Natürlich vertrete ich Sie engagiert in der Hauptverhandlung und in der Berufung bzw. Revision. Ich bin in fast allen Bereichen des Strafrechts tätig. Falls bereits ein Strafbefehl gegen Sie erlassen wurde, überprüfe ich, ob sich der Einspruch gegen den Strafbefehl lohnt. Sollten Sie Opfer einer Straftat geworden sein, wahre ich Ihre Rechte im Strafverfahren und prüfe die Durchsetzbarkeit von Schadensersatzansprüchen gegen den Täter.

 

Ordnungwidrigkeitenrecht:

Oft sind Bußgeldbescheide fehlerhaft und können gegebenenfalls angefochten werden. Haben Sie einen Bußgeldbescheid erhalten oder steht die Verhängung eines Bußgelds gegen Sie im Raum, ermittle ich ob und wie wir dagegen vorgehen können. Die Gründe warum Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben könnten sind vielfältig. Insbesondere im Straßenverkehr ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten, wie zum Beispiel Falschparken und Geschwindigkeitsüberschreitungen.