Gesellschaftsrecht und Anmeldung zum Handelsregister

Es gibt Personengesellschaften (Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch BGB-Gesellschaft oder GbR genannt und Kommanditgesellschaft) sowie Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und Aktiengesellschaften).

 

Bei der Frage, welche Gesellschaft Sie gründen wollen, sollten Sie sich notariell oder anwaltlich beraten lassen, bei Kapitalgesellschaften ist die Gründung in notarieller Form erforderlich. Auch bei der Gründung einer Personengesellschaft sollten Sie sich entsprechend beraten lassen, manchmal ist auch hier eine Beurkundung sinnvoll oder gesetzlich vorgeschrieben.

 

Wollen Sie Anteile an einer GmbH abgeben oder übernehmen, spricht man von Abtretung, die ebenfalls zwingend notariell beurkundungspflichtig ist. Sowohl Veräußerer als auch Erwerber müssen bei der Beurkundung mitwirken.

 

Anmeldungen zum Handelsregister (z. B. Geschäftsführerbestellungen) bedürfen regelmäßig der notariellen Beglaubigung.

 

Sowohl die Gründung einer Gesellschaft als auch die Abtretung von Geschäftsanteilen haben steuerliche Auswirkungen. Entsprechend empfehle ich Ihnen, rechtzeitig steuerlichen Rat einzuholen.